Schwangerschaft und Geburt
Wenn Ihr Schwangerschaftstest positiv ausfällt, freuen wir uns mit Ihnen darüber. Wir bieten Ihnen eine kompetente ganzheitliche Betreuung durch folgende Praxisleistungen:
- Schwangerschaftsvorsorge, Betreuung von Risikoschwangerschaften
- Hochauflösender Ultraschall der neuesten Generation
- Farb-Dopplersonographie
- Nackenfaltenmessung
- Zusätzliche Blutabnahmen (z. B. Toxoplasmose, Cytomegalie, Fetale DNA-Tests)
- Geburtsvorbereitende Akupunkturtherapie
- Fehlbildungsdiagnostik
- LIVE 3D/4D-Ultraschall
- Blutzuckerbelastungstest
- CTG-Gerät auch für Zwillingsschwangerschaften
- Homöopathie (z.B. bei Übelkeit und Erbrechen)
- Therapie mit pflanzlichen Präparaten (z.B. bei Erkältung, Bronchitis)
Farb-Dopplersonographie
Bei diesem Verfahren können Strömungsgeschwindigkeiten und Widerstände in mütterlichen und kindlichen Blutgefäßen gemessen werden. Die Dopplersonographie ist meistens schon zwei Wochen vor den anderen Untersuchungsverfahren (z.B. CTG) auffällig und weist auf eine Mangelversorgung des Babys hin. Diese Untersuchung werde ich bei bestimmten Indikationen zur Beurteilung des Zustandes Ihres Feten und zum Ausschluss von Störungen im Mutterkuchen durchführen.
Nackenfaltenmessung
Die Risikoermittlung ist nur valide, wenn die Ultraschallmessung gemäß den Standards der "Fetal Medicine Foundation (FMF)" durchgeführt wird. Ich besitze seit 2003 das Zertifikat der FMF, England, und rezertifiziere mich jedes Jahr durch Einschicken meiner Ultraschallbilder! Somit kann ich Ihnen die momentan zuverlässigste Ultraschalluntersuchung zur Risikoberechnung anbieten. Vom Beginn der 12. bis Ende der 14. Schwangerschaftswoche lässt sich mittels Ultraschall ein mit Flüssigkeit gefüllter Raum im Bereich des Nackens darstellen. Ca. 70-80 % der Kinder mit Down-Syndrom (Trisomie 21) haben eine auffällige Nackenfalte. Wenn man zusätzlich aus dem mütterlichen Blut das Schwangerschaftshormon ß-HCG und den Eiweißstoff PAPP-A bestimmt, erhöht man die Entdeckungsrate auf ca. 90 %.
Blutzuckerbelastungstest
Ungefähr 3 % aller Schwangeren leiden an einer Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes), d. h. von ca. 100 Schwangeren müssen drei Frauen wegen einer Schwangerschaftsdiabetes behandelt werden. Ein Schwangerschaftsdiabetes bedeutet ein erhöhtes Risiko für Mutter und Kind. Beim Kind besteht eine erhöhte Rate an Missbildungen, unnatürlich hohem Geburtsgewicht, nach der Geburt Atemnotsyndrom sowie Unterzuckerung mit nachfolgenden Hirnschäden. Durch Plazentainsuffizienz kann es zu einer 3fach höheren Frühsterblichkeit kommen. Der "Gestationsdiabetes" ist die dritthäufigste Ursache für einen intrauterinen Fruchttod. Bei der Mutter besteht eine erhöhte Neigung zu Fehlgeburten, erhöhter Fruchtwassermenge, erhöhtem Blutdruck, Harnwegs- und Pilzinfektionen sowie EPH-Gestose (= "Schwangerschaftsvergiftung"). Der Schwangerschaftsdiabetes macht zunächst keine Symptome und kann mit einfachen Tests, wie Urin- oder Blutzuckerbestimmung oft nicht erfasst werden. Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes eignet sich lediglich ein so genannter Blutzucker-Belastungstest. Dieser ist zwischen der 24. bis 28. SSW aus ärztlicher Sicht zu empfehlen. Nach Bestimmung Ihres Nüchternglucosewertes trinken Sie 75 g Glucoselösung. Anschließend wird nach 60 Minuten und ggf. nochmals nach 120 Minuten der Glucosewert bestimmt.
Geburtsvorbereitende Akupunkturtherapie
Eine Akupunkturtherapie ist als komplikationslose und nachweislich effiziente geburtsvorbereitende Maßnahme allen Schwangeren mit unkompliziertem Schwangerschaftsverlauf als Ergänzung zur üblichen Geburtsvorbereitung zu empfehlen. Die Akupunkturbehandlung erfolgt ab der 36. SSW im wöchentlichen Intervall und ab errechnetem ET (=Entbindungstermin) alle 2 Tage im Rahmen der
SS-Vorsorge während des sowieso abzuleitenden CTG (sog. Wehenschreiber). Somit sind keine Extratermine erforderlich. Hierbei werden 6 bis 10 Nadeln an den als geburtserleichternd geltenden Akupunkturpunkten gesetzt. Durch die Behandlung kommt es zu einer verbesserten Wehenkoordination und letztlich zu einer Verkürzung der Eröffnungsperiode. Zusätzlich können noch individuelle Punkte abhängig vom Beschwerdebild mit hinzu genommen werden.